Fragen und Antworten rund um das Thema „Mieten“.
Wann muss ich die Miete für meine Wohnung zahlen?
Die Miete ist zu Beginn eines jeden Monats, spätestens bis zum dritten Werktag des laufenden Monats im Voraus zu entrichten.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang oder die Gutschrift des Betrages beim Vermieter an.
Darf ich in meiner Mietwohnung Haustiere halten?
Kleintierhaltung ist grundsätzlich nicht verboten. Die Tierhaltung muss jedoch in zumutbarem Rahmen bleiben. Für Hunde und Katzen, wie auch für größere und exotische Arten ist eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist. Ebenso kann er eine Zustimmung widerrufen, wenn vom Tier Störungen oder Belästigungen ausgehen.
Alle Tiere sind störungs- und belästigungsfrei für Dritte und entsprechend des Tierschutzgesetzes zu halten.
Weitere Details können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Darf ich eigene Rauchmelder in der Mietwohnung anbringen?
Der Eigentümer des Mietobjektes ist für die Installation der Rauchmelder in den Mietwohnungen verantwortlich. Er hat bereits Rauchwarnmelder von einer Fachfirma installieren lassen, welche regemäßigen Prüfungen unterzogen werden.
Eine Installation von Rauchwarnmeldern durch den Mieter ist nicht erforderlich.