Wir übernehmen für Sie die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung Ihres Objektes notwendig sind und vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten.
Gern erhalten Sie von uns ein individuelles Verwaltungsangebot für Ihr Mietobjekt auf Ihre Wünsche zugeschnitten.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern
Unsere Leistungen
Wirtschaftsplan
- Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen für jedes Wirtschaftsjahr
- Kostenaufschlüsselung für Heizung, kalte Betriebskosten, laufende Instandhaltung, Instandhaltungsrücklage und Verwaltungsgebühr
Jahresabrechnung
- Zuarbeitungen für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung an das beauftragte Serviceunternehmen
- jährliche detaillierte Abrechnung über Hausgeldeinnahmen und alle Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung
- Kassen- und Belegprüfung mit dem Beirat bzw. dem beauftragten Eigentümer
Eigentümerversammlung
- Einberufung einer Eigentümerversammlung mindestens einmal jährlich, Leitung und Protokollierung der dort gefassten Beschlüsse (Beschlussprotokoll), sofern nicht ein anderer Versammlungsleiter und/oder Protokollführer bestimmt wird
- Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse
Geldverwaltung und Buchführung
- getrennte Geldverwahrung für jede einzelne Eigentümergemeinschaft auf einem separaten Hausgeld- und einem separaten Rücklagenkonto bei einer Großbank
- ordnungsgemäße Buchführung gemäß den Anforderungen des WEG über alle Einnahmen und Ausgaben
- alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Überwachung termingerechter Hausgeldzahlung
Verträge
- Abschluss, Überwachung und Kündigung von Verträgen mit Versicherungen, Dienstleistungsunternehmen und Lieferanten
- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungen Betreuung und Beratung vertraglich gebundener Dienstkräfte und Hausmeister
Hausordnung
- Durchsetzung der beschlossenen Haus- und Gemeinschaftsordnung
Technische Verwaltung
- die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen
- regelmäßigen Objektbegehung, mindestens einmal pro Jahr
Allgemeine Verwaltung
- Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen, Behörden, Handwerkern usw.
- Führen der Beschlusssammlung