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Grundsteuerreform – Erhebung ab Juli 2022

Alle Immobilieneigentümer werden vom Finanzamt aufgefordert, bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zu ihrem jeweiligen Eigentum in elektronischer Form abzugeben.

Auf der Internetseite https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ erläutert das Bundesministerium der Finanzen die Inhalte der Grundsteuererklärung sowie den Ablauf und beantwortet die häufig gestellten Fragen.

Fast alle notwendigen Angaben sind dem Grundbuch/Wohnungsgrundbuch der Immobilie zu entnehmen. Den notwendigen Bodenrichtwert und eine übersichtliche Darstellung der Angaben aus dem Liegenschaftskataster kann jeder Immobilienbesitzer mit Hilfe der Daten seines Grundbuches auf der Internetseite https://www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/grundsteuerviewer/index.html?lang=de abrufen.

Bei Eigentumswohnungen werden des Weiteren Informationen aus der den Eigentümern vorliegenden Teilungserklärung abgefragt.

Rückfragen können an das Bundesministeriums der Finanzen an die E-Mailaderesse kontakt@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de gesendet werden.

034633 3340

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