Fragen und Antworten rund um das Thema „Eigentum“.
Wann ist das Hausgeld zu zahlen?
Die Hausgeldvorschüsse sind in voller Höhe bereits zu Beginn der Wirtschaftsperiode, d.h. zum Jahresbeginn fällig.
In vielen Eigentümergemeinschaften wird beschlossen, den Gesamtbetrag auf monatliche Teilbeträge, zu je 1/12 zu gliedern. Diese Teilbeträge sind jeweils zu Beginn eines jeden Monats, spätestens bis zum dritten Werktag des laufenden Monats im Voraus an die Eigentümergemeinschaft zu entrichten.
Details sind dem jeweilig gültigen Wirtschaftsplan und dem dazugehörigen Versammlungsprotokoll zu entnehmen.
Wofür wird das Hausgeld verwendet?
Das Hausgeld ist die Vorauszahlung für die Bewirtschaftung, die Pflege und die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
Die einzelnen Positionen sind dem aktuell gültigen Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Bei der Eigentümerversammlung verhindert – was tun?
Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, dürfen Sie Ihr Stimmrecht per Vollmacht weitergeben. Grundsätzlich darf jede geschäftsfähige Person bevollmächtigt werden. Jedoch kann durch Vertreterklauseln in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung der Kreis der Personen eingeschränkt werden. Häufig finden sich als mögliche Vertreter der Verwalter, ein Ehegatte oder ein anderer Wohnungseigentümer. Andere Personen dürfen dann die Vertretung nicht wahrnehmen!
Details dazu sind der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung zu entnehmen.
Die Vollmacht erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung.